Newsletter

Newsletter Nr. 2/2019: Bericht zur Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen 2019 schweizerischer Unternehmen im Sinne der Versicherten

21. November 2019
Die vom Bundesrat am 20. November 2013 beschlossene Übergangsverordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) schreibt den Pensionskassen vor, ab dem 1. Januar 2015 an den Generalversammlungen schweizerischer Unternehmen teilzunehmen, die sie in ihren Depots als Anlagen halten und im Sinne der Versicherten ihre Stimme abzugeben.
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Newsletter Nr. 1/2018: Bericht zur Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen 2018 schweizerischer Unternehmen im Sinne der Versicherten

20. November 2018
Die PK KVO hat insgesamt Aktien von 21 schweizerischen Unternehmen in ihren Anlagen. Einmal jährlich ist die Pensionskasse verpflichtet, die Ver-sicherten und Rentner über das Stimmverhalten zu orientieren. Dabei ist nur bekannt zu geben, wenn man abweichend zu den Anträgen des Verwaltungs-rates abgestimmt (dagegen oder Enthaltungen) hat.
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